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Have a brake! Ab wann muss ein Anhänger Bremsen haben?

Veröffentlicht am 26.08.2014

Egal ob als Wohnwagen, mit Planenaufbau, als Tieflader oder Pferde-Trailer:

Anhänger erweitern die Vielseitigkeit eines Autos enorm und sind entsprechend beliebt. Um beim Betrieb auf der sicheren Seite zu sein, sollte man allerdings einige Vorschriften beachten – zum Beispiel zum Thema Bremsen.Bertelshofer, einer der führenden Anbieter von Anhängerkupplungen, gibt deshalb Tipps rund um die Verzögerungsanlage.


Leichte Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm benötigen in Deutschland (wie auch in Österreich) keine eigene Bremsanlage. „Bei schwereren Trailern ist sie zwingend vorgeschrieben“, erläutert Bertelshofer-Experte Daniel Korn. In der Regel werden bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm – mehr kommt im PKW-Bereich selten vor – so genannte Auflaufbremsen verbaut. Sie lösen durch mechanische Hebel immer dann aus, wenn das Zugfahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert und die Anhängerkupplung somit auf die Deichsel drückt. Der Effekt: Je stärker das Auto bremst, desto stärker bremst auch der Anhänger. Das Rückwärtsrangieren ist dank ausgeklügelter Mechanik bei aktuellen Modellen aber problemlos möglich – früher war hier ein manueller Eingriff nötig. Übrigens sollten Anhängerbremsen regelmäßig überprüft, gewartet und Verschleißteile ausgetauscht werden: Gerade bei seltener Nutzung kommt es häufig zu Standschäden.

Ob ein bestimmtes PKW-Modell das jeweils zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers auch ausnutzen kann, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. „Hier sind die konkreten Angaben im Fahrzeugschein unbedingt zu beachten“, betont Daniel Korn: „Auch hier wird zwischen einer gebremsten und einer ungebremsten Anhängelast unterschieden, die entsprechenden Angaben finden sich unter den Punkten 0.1 und 0.2.“

„Für Missverständnisse sorgen immer wieder auch die Vorschriften zum Thema Abreißseil, das Anhänger und Zugfahrzeug als zusätzliche Sicherung verbindet“, erläutert Korn: „Auch wenn man das in der Praxis oft anders sieht, ist diese Maßnahme nur für gebremste Anhänger sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben.“ Das Abreißseil, manchmal auch etwas irreführend Fangseil genannt, hat keineswegs die Aufgabe, das Gespann „zusammenzuhalten“, falls die Verbindung über Kugelkopf und Kupplungsmaul versagt. Löst sich der Anhänger aufgrund eines Defekts oder aus sonstigen Gründen während der Fahrt, soll es lediglich die Anhängerbremse auslösen und dann an einer definierten Stelle abreißen, um das Zugfahrzeug weder zu destabilisieren noch zu beschädigen. So soll vermieden werden, dass ein Anhänger auf Abwegen unkontrolliert durch die Gegend rollt und dabei andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. Insbesondere bei abnehmbaren Anhängerkupplungen sollte das Abreißseil keinesfalls am Kugelkopf befestigt werden. Denn in sehr seltenen Fällen kann sich dieser aufgrund einer nicht vollständig eingerasteten oder defekten Verriegelung aus der Aufnahme lösen. „Da das Abreißseil bei einem solchen Vorfall nicht ausreichend gespannt würde, blieben die Anhängerbremsen inaktiv“, so Daniel Korn.


Quelle: www.bertelhofer.com

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